Bonded Warehouse
Statt der Zollabfertigung der Waren bei Ankunft in der EU kann Rotra diese auch im Zolllager (Zolllager) lagern. Waren können auf unbestimmte Zeit im Zolllager gelagert werden, ohne dass Einfuhrzölle und Mehrwertsteuer entrichtet werden müssen.
Befindet sich der Käufer außerhalb der EU, kann die Ware zollgebunden (T1) vom Zolllager in das Land transportiert werden, in dem sich der Käufer befindet. Auf diese Weise werden Zölle und Einfuhrumsatzsteuer nur im Bestimmungsland gezahlt und Doppelzahlungen vermieden.